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Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe setzt eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag voraus. Ist eine solche im Arbeitsvertrag vereinbart, unterliegt sie allerdings den Vorschriften des BGB, insbesondere den Grundsätzen des billigen Ermessens nach § 315 BGB. Die Vertragsstrafe kann nur für echte Vertragsverletzungen vereinbart werden. Die Höhe ist immer im Rahmen der Billigkeit festzusetzen. Ist diese zu hoch, kann sie im Arbeitsprozess durch die Gerichte herabgesetzt werden.

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Rechtsanwälte Gutzeit, Hix & Dr. Meier, Fachanwälte* für Arbeitsrecht und Rechtsanwälte,
Unter den Linden 4, 34225 Baunatal (bei Kassel), Tel.: 05601 89 49 90

* Fachanwälte für Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Frank Hix ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Frau Dr. Solveig Meier ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

[Rechtsanwalt Frank Hix ist zur Zeit Bürgermeister der Stadt Bad Sooden-Allendorf und daher gem. § 47 BRAO z.Zt. a.D.]